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   BFH, 22.02.1968 - IV R 196/67   

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https://dejure.org/1968,2596
BFH, 22.02.1968 - IV R 196/67 (https://dejure.org/1968,2596)
BFH, Entscheidung vom 22.02.1968 - IV R 196/67 (https://dejure.org/1968,2596)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 1968 - IV R 196/67 (https://dejure.org/1968,2596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hochschullehrer - Industriefirma - Metallkundliche Grundlagenforschung - Physikalische Grundlagenforschung - Gutachterliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 530
  • BStBl II 1968, 406
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.11.1952 - IV 104/52 U

    Abgabe medizinischer Gutachten als wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des

    Auszug aus BFH, 22.02.1968 - IV R 196/67
    Der Senat ist der Auffassung, daß es sich bei der unstreitig als wissenschaftlich zu charakterisierenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen ebensowenig um eine praktische Berufsarbeit, etwa die eines Ingenieurs, handelt wie um eine z. B. der gutachtlich wissenschaftlichen Tätigkeit des Chefarztes eines Krankenhauses, der nebenher keine freiberufliche Praxis betreibt, gleichzusetzende Tätigkeit (vgl. BFH-Urteile IV 104/52 U vom 13. November 1952, BFH 57, 83, BStBl III 1953, 33; IV 21/61 vom 20. Juli 1962, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 34 Abs. 4 -- 1955 --, Rechtsspruch 12).
  • BFH, 20.06.1962 - IV 359/61 U

    Einordnung von Einkünften als steuerbegünstigte Nebeneinkünfte

    Auszug aus BFH, 22.02.1968 - IV R 196/67
    Die Rechtsprechung (vgl. Urteil des BFH IV 359/61 U vom 20. Juni 1962, BFH 75, 325, BStBl III 1962, 385, und die dort aufgeführte Rechtsprechung) erkennt damit allgemein Einkünfte nicht als Nebeneinkünfte im Sinne von § 34 Abs. 4 EStG an, die ein Steuerpflichtiger in Ausübung eines Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder einem dieser ähnlichen Berufe erzielt.
  • BFH, 20.07.1962 - IV 21/61
    Auszug aus BFH, 22.02.1968 - IV R 196/67
    Der Senat ist der Auffassung, daß es sich bei der unstreitig als wissenschaftlich zu charakterisierenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen ebensowenig um eine praktische Berufsarbeit, etwa die eines Ingenieurs, handelt wie um eine z. B. der gutachtlich wissenschaftlichen Tätigkeit des Chefarztes eines Krankenhauses, der nebenher keine freiberufliche Praxis betreibt, gleichzusetzende Tätigkeit (vgl. BFH-Urteile IV 104/52 U vom 13. November 1952, BFH 57, 83, BStBl III 1953, 33; IV 21/61 vom 20. Juli 1962, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 34 Abs. 4 -- 1955 --, Rechtsspruch 12).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 144/77

    Einkünfte eines Hochschullehrers - Gutachtertätigkeit - Beratertätigkeit -

    Das ergebe sich aus dem Hinweis in jenem Urteil, der Streitfall entspreche sachverhaltsmäßig weitgehend dem Fall des Urteils vom 22. Februar 1968 IV R 196/67 (BFHE 91, 530, BStBl II 1968, 406), bei dem der Steuerpflichtige Firmen, die in Laboratorien für Grundlagenforschung wissenschaftlich qualifizierte Angestellte beschäftigten, auf seinem Fachgebiet beraten habe.

    Der Kläger rügt zu Unrecht, daß das FG die Gründe der BFH-Urteile IV R 196/67 (BFHE 91, 530, BStBl II 1968, 406) und IV R 1/68 (BFHE 97, 306, BStBl II 1970, 117) dahin eingeengt habe, daß die Steuervergünstigungen nur den Betreuern von solchen Firmen zuzuerkennen seien, "die in Laboratorien für Grundlagenforschung wissenschaftlich qualifizierte Angestellte beschäftigen".

    Im Urteil IV R 196/67 (BFHE 91, 530, BStBl II 1968, 406) beriet der Steuerpflichtige unter Einschaltung seines Instituts gutachtlich verschiedene Firmen bei ihren Untersuchungen auf dem Gebiet der metallurgisch-physikalischen Grundlagenforschung.

    Dabei muß von entscheidender Bedeutung sein, ob, wie in den Fällen der beiden BFH-Urteile IV R 196/67 (BFHE 91, 530, BStBl II 1968, 406) und IV R 1/68 (BFHE 97, 306, BStBl II 1970, 117), gutachtlich die Firmen bei Untersuchungen auf dem Gebiete der metallurgisch-physikalischen oder metallurgisch-chemischen Grundlagenforschung beraten werden, oder ob, wie im Streitfall, der Kläger Planung und Abwicklung eines großen Vorhabens in allen schwierigen Einzelfragen wissenschaftlich begutachtend begleitet und deshalb seine Tätigkeit im ganzen gesehen einheitlich als die eines laufend beratenden Ingenieurs auf wissenschaftlicher Grundlage eingestuft werden muß.

  • BFH, 13.11.1969 - IV R 1/68

    Hochschullehrer - Industriefirmen - Gutachtertätigkeit - Wissenschaftliche

    Der Streitfall entspricht sachverhaltsmäßig weitgehend dem vom erkennenden Senat durch Urteil IV R 196/67 vom 22. Februar 1968 (BFH 91, 530, BStBl II 1968, 406) entschiedenen Fall.

    Der Senat ging in der erwähnten Entscheidung IV R 196/67 davon aus, daß dem Steuerpflichtigen für die beratende Tätigkeit die Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG nur dann versagt werden könne, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um praktische Berufsarbeit im Sinne einer der im Katalog der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich aufgeführten oder diesen ähnlichen typischen freien Berufe handle.

  • BFH, 26.05.1971 - IV 280/65

    Kulturfilm - Lehrfilm - Industriewerbefilm - Nebeneinkünfte - Filmbegleittext -

    Für den Veranlagungszeitraum 1960 kann der Steuerpflichtige schon deswegen für die Übersetzungstätigkeit die Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 1 und 4 EStG nicht erhalten, weil in den Katalog der freien Berufe des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1960 die Tätigkeit der Übersetzer und Dolmetscher mit aufgenommen worden ist und nach ständiger Rechtsprechung des BFH Einkünfte nicht als Nebeneinkünfte im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG anerkannt werden können, die ein Steuerpflichtiger bei der Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt (vgl. BFH-Urteile VI 29/59 S vom 24. April 1959, BFH 68, 504, BStBl III 1959, 193; IV R 196/67 vom 22. Februar 1968, BFH 91, 530, BStBl II 1968, 406; IV R 1/68 vom 13. November 1969, BFH 97, 306, BStBl II 1970, 117).
  • BFH, 14.12.1972 - IV R 12/68

    Wissenschaftliche Tätigkeit - Künstlerische Tätigkeit - Schriftstellerische

    Den Grundsatz, daß die Einkünfte, für die die Vergünstigung begehrt wird, nicht aus einer Tätigkeit bezogen werden dürfen, die in den Beruf des Steuerpflichtigen fällt, hat die Rechtsprechung nur für die Fälle aufgestellt, in denen es sich um praktische Berufsarbeit im Sinne einer der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich aufgeführten oder diesen ähnlichen typischen freien Berufen, mithin eines der Katalogberufe, handelt (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juni 1962 IV 359/61 U, BFH 75, 325, BStBl III 1962, 385, vom 22. Februar 1968 IV R 196/67, BFH 91, 530, BStBl II 1968, 406, und vom 13. November 1969 IV R 1/68, BFH 97, 306, BStBl II 1970, 117).
  • BFH, 03.07.1986 - IV R 66/84

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Vergünstigung für Nebentätigkeiten aus

    Die von den Klägern zur Stützung ihrer Rechtsauffassung angeführte Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 22. Februar 1968 IV R 196/67, BFHE 91, 530, BStBl II 1968, 406, und vom 13. November 1969 IV R 1/68, BFHE 97, 306, BStBl II 1970, 117), nach der die "gutachtliche Tätigkeit auf dem Gebiet der metallkundlichen und physikalischen Grundlagenforschung" sowie als "Berater auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung" als "wissenschaftlich" i. S. des § 34 Abs. 4 EStG anzusehen ist, betrifft andere Sachverhalte und kann schon deshalb auf den Streitfall keine Anwendung finden.
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